Ihre Veranstaltung liegt uns am Herzen!
Damit Sie in die konkrete Planung übergehen können, haben wir für Sie die häufigsten
Fragen & Antworten zusammengefasst.
Wie läuft eine Buchung ab?
Schicken Sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Wir schicken Ihnen nach Bestätigung des Termins den vorausgefüllten Mietvertrag per E-Mail.
Sie prüfen die Daten und senden die Mietvereinbarung unterschrieben per Mail innerhalb von 3 Werktagen an uns zurück.
Wir bestätigen Ihnen nach Rückschrift Ihre Buchung schriftlich.
Wir melden uns in der Buchungswoche (in der Regel 1-2 Tage vor der Veranstaltung) bei Ihnen, um die konkreten Abholzeiten oder die Lieferzeiten mit Ihnen zu vereinbaren.
Wir liefern die Hüpfburg als „Rundum-Sorglos-Paket“ am vereinbarten Tag zu Ihnen oder Sie kommen die Hüpfburg bei uns in Hamm abholen.
Die Rückgabe/Abholung erfolgt wie mit Ihnen persönlich vereinbart
Wie läuft eine Lieferung ab?
Die Hüpfburgen werden bis zum Aufstellort Ihrer Veranstaltung geliefert und aufgebaut. Bitte halten Sie Ihren Ausweis, sowie den Mietpreis bereit (sofern nicht per Vorauskasse bereits gezahlt).
Um eine Hüpfburg vom Transportfahrzeug zum Aufstellort transportieren zu können, muss der Weg dorthin immer mindestens 1 m breit sein. Eine Zufahrt sowie der Zugang zum Veranstaltungsgelände müssen gewährleistet sein. Die Hüpfburg kann mit einer großen Sackkarre an den Aufstellort gebracht werden.
Falls es mehrere Stufen oder andere Herausforderungen auf dem Weg zum Aufstellort gibt, informieren Sie uns darüber bitte im Vorhinein. Wir beraten Sie hier gerne!
Wann wird die Hüpfburg bei Buchung des "Rundum-Sorglos-Paket" wieder abgeholt?
Den Zeitpunkt des Abbaus und der Abholung der Hüpfburg besprechen wir individuell mit Ihnen. Gerne freuen wir uns auf Ihre Unterstützung vor Ort! Helfende Hände sind natürlich gern gesehen.
Ist eine Lieferung auch außerhalb von Hamm möglich?
Grundsätzlich ist die Lieferung auch außerhalb von Hamm möglich. Den Aufpreis besprechen wir mit Ihnen individuell.
Kann ich eine Hüpfburg auch selbst abholen?
Eine Abholung ist natürlich möglich. Bitte beachten Sie, dass die Hüpfburgen im Schnitt circa 150 kg wiegen und ein Packmaß von circa 100 cm x 120 cm aufweisen. Zur Abholung sind daher zwei kräftige Personen mit mindestens einem großen Kombi, Caddy, Van oder Anhänger erforderlich. Wir unterbreiten Ihnen gerne das „Rundum-Sorglos-Paket“, um Ihnen am Veranstaltungstag Entlastung zu schaffen. Sicherlich haben Sie einiges vorzubereiten und zu organisieren. Das „Rundum-Sorglos--Paket“ beinhaltet die Lieferung, den Aufbau, den Abbau, die Abholung, eine Kurzeinweisung vor Ort sowie die Endreinigung. Sie brauchen sich organisatorisch also um nichts kümmern und haben Luft für andere Dinge.
Bitte beachten Sie, dass die Lieferpakete stark nachgefragt und daher kontigentiert sind.
Wer kann die Mietartikel empfangen?
Die Ausgabe der Mietartikel erfolgt ausschließlich nach erfolgter Zahlung, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowie unter Anerkennung der AGB. Sofern Sie nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Wird eine Kaution erhoben?
Aktuell verzichten wir auf eine Kaution. Wir vertrauen auf einen ordnungsgemäßen und ehrlichen Umgang im Miteinander. Ebenfalls auf eine saubere, trockene und schadfreie Rückgabe.
Wie lang ist ein Miettag definiert?
Ein Miettag ist grundsätzlich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr definiert. Natürlich sind individuelle Absprachen zu Mietzeitverlängerungen möglich. Je nach Wunsch können diese auch kostenpflichtig sein. Wir beraten Sie gern individuell!
Wann kann ich eine Hüpfburg/Mietobjekt abholen/zurückbringen?
Die Abholung erfolgt um 08:00 Uhr und die Rückgabe bis um 20:00 Uhr des jeweiligen Miettages. Natürlich können diese Zeiten im Einzelfall auch anders besprochen werden.
Ist eine Abholung auch am Vorabend möglich? Ist eine Rückgabe am Folgetag möglich?
Grundsätzlich ist eine Abholung nach Absprache auch am Vorabend möglich. Dies hängt allerdings von der Verfügbarkeit der Mietartikel ab. Gerade an Wochenenden und in der Hauptsaison kann es hier zu Überschneidungen kommen. Eine konkrete Aussage hierzu können wir erst 1 bis 2 Tage vor der Buchung verbindlich treffen. Gleiches gilt für eine Rückgabe am Morgen des Folgetages. Sofern Sie bereits frühzeitig eine verbindliche Zusage benötigen, empfehlen wir eine mehrtägige Buchung. Sie erhalten bereits ab dem zweiten Miettag einen Sonderrabatt von 50% je Modul!
Welche Zahlungsbedingungen gelten?
Der Mietpreis ist grundsätzlich per Vorauskasse oder vor Ort in bar zu begleichen. Firmen, Institutionen, Vereine, Bildungsträger, Städte und Gemeinden können den Rechnungsbetrag nach der Veranstaltung begleichen.
Erhalte ich eine Rechnung?
Natürlich erhalten Sie eine Rechnung mit aufgeführter Mehrwertsteuer.
Was ist im Lieferumfang einer Hüpfburg enthalten?
Kostenlos zu jeder gebuchten Hüpfburg erhalten Sie leihweise eine dicke Unterlegplane, ein Gebläse, ein Anschlusskabel (10,20,25 oder 50 m), Erdnägel, eine Auf- und Abbauanleitung sowie ein Merkblatt zu den Sicherheitsbestimmungen.
Werden auch Fallschutzmatten angeboten?
Natürlich! Fallschutzmatten können optional gebucht werden. Auf Asphaltböden (oder vergleichbar hart) sind diese sogar verpflichtend.
Ist es möglich eine Hüpfburg selbst auf- und abzubauen?
Bisher hat es tatsächlich jeder geschafft! Sie erhalten grundsätzlich durch uns eine persönliche und ausführliche Einweisung. Ferner statten wir Sie mit einer bebilderten Auf- und Abbauanleitung sowie mit den jeweiligen Sicherheitsbestimmungen aus.
Je nach Größe und Gewicht des Moduls sind ein oder mehrere kräftige Helfer erforderlich. Auch hier beraten wir Sie gerne persönlich zu Ihrem Vorhaben.
Auf welchen Untergrund kann eine Hüpfburg aufgebaut werden?
Die Hüpfburgen können auf Asphalt, Beton, Pflastersteine, Hallenboden und Rasen aufgebaut werden. Die Fläche sollte eben sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Ein Aufbau auf Rasenflächen wird bevorzugt. Sandflächen, Bauschuttflächen etc. sind ungeeignet.
Welcher Stromanschluss wird für eine Hüpfburg benötigt?
Zum Betrieb wird ein normaler Stromanschluss (230 V) benötigt. Ein Anschlusskabel liefern wir mit. Die Stromkosten belaufen sich auf circa 0,50€ je Stunde.
Wie wird die Hüpfburg aufgeblasen?
Die Hüpfburg wird mit einem Profigebläse geliefert. Das Gebläse muss dauerhaft eingeschaltet und fest mit der Hüpfburg verbunden bleiben. Der Zugang ist nur bei vollständiger Luftfüllung gestattet.
Wie verhalte ich mich bei schlechtem Wetter?
Keine Sorge - Wir bieten Ihnen die Schönwettergarantie!
Sollte es am Veranstaltungstag regnen, können Sie die Hüpfburg kostenlos umbuchen oder stornieren. Nehmen Sie bitte vor Abholung/Anlieferung Kontakt mit uns auf.
Auch wir behalten uns bei unpassenden Witterungsverhältnissen im Rahmen der Fürsorgepflicht eine Stornierung vor. Ihre Sicherheit hat eindeutig Vorrang!
Darf eine Hüpfburg bei Regen aufgebaut werden?
Eine Hüpfburg darf bei Regen nicht betrieben werden und ist unverzüglich vor Nässe zu schützen (gilt auch bei Nieselregen). Bei einem Platzregen oder kurzen Schauer muss die Hüpfburg sofort vorausschauend abgebaut und trocken gelagert werden. Die Hüpfburg darf nicht im Regen liegen bleiben.
Für kurze Schauer oder gelegentlichen Regen gibt es jedoch eine recht einfache und effektive Übung:
Sollte es während der Veranstaltung doch einmal plötzlich regnen, so legen Sie bitte die Hüpfburg unverzüglich mittig zusammen und decken diese mit der Unterlegplane gut ab. (Lüfter vom Strom entfernen, Reißverschlüsse öffnen, Hüpfburg mittig mehrfach falten, mit Unterlegplane abdecken)
Was passiert, wenn eine Hüpfburg doch nass wird?
Wird die Hüpfburg trotz aller Vorsicht nass, muss diese anschließend getrocknet werden bevor sie wieder zum Einsatz kommen kann. Die Sprungflächen müssen zusätzlich mit Handtüchern abgetrocknet werden.
Die Hüpfburg darf nass nicht betreten werden, da sie sehr rutschig wird und dadurch ein Verletzungsrisiko besteht. Für eine durchnässte Hüpfburg berechnen wir eine Dienstleistungspauschale von 60,00 EUR, da eine Trocknung sehr zeit- und personalintensiv ist.
Welche Sicherheitsnormen erfüllen die Hüpfburgen?
Wir vermieten ausschließlich Profi-Hüpfburgen!
Unsere Hüpfburgen erfüllen alle europäischen Normen und sind nach -DIN EN 14960- zertifiziert.
Die DIN EN 14960 ist eine europäische Norm, die Sicherheitsanforderungen für aufblasbare Spielgeräte wie Hüpfburgen, Rutschen und andere Luftkonstruktionen festlegt. Durch anerkannte und europäische Institute werden diese Anforderungen geprüft und diverse Tests zur Sturz-, Verletzungs- und Erstickungsgefahr durchgeführt.
Die Erfüllung aller Vorgaben werden durch ein Sicherheitszertifikat des Prüfinstitutes bescheinigt.
Die Einhaltung der DIN EN 14960 sorgt dafür, dass unsere Hüpfburgen und aufblasbare Spielgeräte höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
All unsere Hüpfburgen verfügen über ein gültiges Sicherheitszertifikat und sind daher für private und öffentliche Veranstaltungen zugelassen.
Die verwendeten Hüpfburgen sind sehr jung oder brandneu aus den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 & 2025!
Unsere Hüpfburgen stammen vom Marktführer aus den Niederlanden, der weltweit für seine hervorragende Qualität bekannt ist. Zusätzlich werden alle Hüpfburgen durch uns regelmäßig geprüft, gewartet sowie einer vorgeschriebenen Inspektion unterzogen.
Die Herausgabe von Mietobjekten und Hüpfburgen erfolgt stets nach Check und Reinigung!
So können wir Qualität auf höchstem Niveau anbieten! Und Sie sorgenfrei und mit gutem Gefühl Ihre Veranstaltung durchführen!
Eignen sich die Hüpfburgen auch für öffentliche Veranstaltungen?
Unsere Profi-Hüpfburgen sind zertifiziert und erlauben daher den Einsatz auf öffentliche Veranstaltungen. Bei Bedarf legen wir das Zertifikat für Ihre Planungen vor.
In welcher Form muss die Hüpfburg beaufsichtigt werden?
Als Mieter und Veranstalter sind Sie für die Aufsicht und den ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Kinder bei der Benutzung von Hüpfburgen durchgehend beaufsichtigt werden. Die Sicherheitsbestimmungen sind an der Hüpfburg angebracht. Zusätzlich weisen wir Sie in das Gerät ein und rüsten Sie mit einem Merkblatt zur Unterstützung aus.
Was passiert bei Sach- und Personenschäden? Übernimmt die Versicherung Schäden?
Sach- und Personenschäden sind bei privater Miete (z.B. für Kindergeburtstage) in der Regel von der Privathaftpflicht- oder Haushaftpflicht-Versicherung abgedeckt.
Bei betrieblichen Veranstaltungen oder Vereinsfesten kommt es auf die konkreten Umstände an, ob die Betriebs- oder Vereinshaftpflicht-Versicherung für einen Schaden eintreten wird. Bitte informieren Sie sich im eigenen Interesse – auch bei privater Miete – im Vorhinein bei Ihrer Versicherung, ob sie für Schäden beim Betrieb der Hüpfburg eintritt.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist in der Regel eine entsprechende Veranstaltungshaftpflichtversicherung von Vorteil. Auch hier sollten Sie sich im Vorhinein informieren.
Kann ich für die Popcornmaschine auch andere Tüten oder Boxen bestellen?
Ja natürlich können wir Tüten und Boxen Ihrer Wahl liefern. Ihre Vorstellungen und Bedürfnisse besprechen wir mit Ihnen gerne individuell.
Kann ich den Waffelteig für „Waffeln am Stiel“ auch selbst herstellen?
Waffeln am Stiel benötigen einen feinjustierten Teig. Die genaue Zusammensetzung bestimmt die Farbe, den Geschmack sowie die Festigkeit und Haltbarkeit am Stiel. Natürlich können Sie den Teig auch selbst anrühren. Der von uns eingesetzte Waffelteig ist von hoher Profi-Premiumqualität und ist genausten auf ein perfektes Ergebnis abgestimmt. Das Rezept ist auf Wunsch auch laktosefrei möglich.
Wie lange benötigt das Slush Eis, bis es verzehrfertig gefroren ist?
Der Zeitpunkt hängt von diversen Faktoren ab- Außentemperatur, Menge, vorgekühlte Mischung etc. In der Regel dauert es circa 60 - 90 Minuten.
Können Slush Sirup, Löffelhalme und Becher auf Kommission bestellt werden?
Ja natürlich! Ungeöffnete Verpackungen werden zurückgenommen und erstattet.
Was ist beim Transport einer Slush Eis Maschine zu beachten?
Die Maschine wird zum schonenden Transport in einem Case übergeben. Sie muss aufgrund der Kühleinheit unbedingt aufrecht transportiert werden. Sollte die Maschine versehentlich gelegen haben, so darf diese für mindesten 12 Stunden nicht betrieben werden. Beachten Sie, dass das Transportfahrzeug eine Durchladehöhe von mindestens 80 cm haben muss.
Sofern weitere Fragen aufkommen, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!